Haben Sie einen Todesfall einer in Obersiggenthal wohnhaft gewesenen Person anzuzeigen, erledigen wir die Bestattungsformalitäten und setzen in Absprache mit Ihnen Art der Bestattung, den Zeitpunkt und den Ort der Beisetzung und der Abdankung fest.
Für die Beisetzung von nicht in Obersiggenthal wohnhaft gewesenen Personen, wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung des Wohnortes.
Wir informieren Sie auch gerne darüber, wie Sie Ihre Wünsche bezüglich Ihrer eigenen Bestattung/Abdankung mittels Bestattungswunsch zu Lebzeiten festlegen können.
Der Bestattungsdienst ist der Gemeindekanzlei angegliedert und befindet sich im Erdgeschoss des Gemeindehauses an der Landstrasse 134a in Nussbaumen.
Telefon | 056 296 21 10 |
kanzlei(at)obersiggenthal.ch |
Name | Position | Telefon |
---|---|---|
Romana Hächler | Leiterin | 056 296 21 10 |
Patricia Savinelli | Leiterin-Stv. (Teilzeit) | 056 296 21 10 |
Leonie Stirnemann | Sachbearbeiterin | 056 296 21 10 |
Merkblatt für Angehörige "Massnahmen bei einem Todesfall"
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