Neophyten
Ambrosia
Die Pflanze Ambrosia (aufrechtes Traubenkraut) ist eine eingeschleppte, bekämpfungspflichtige Pflanze, die durch ihre Pollen bei vielen Menschen Allergien auslösen kann. Sie tritt im Kanton Aargau vorab in Hausgärten, entlang von Strassen sowie auf Ruderalflächen auf. Vereinzelt wurde sie auch bereits in Landwirtschaftskulturen gefunden.
Wenn Sie Ambrosia feststellen, melden Sie sich umgehend beim Kontrolleur:
Martin Hollenstein, Tel. 056 282 51 70
Mathias Vogler, Tel. 056 282 59 10
Buchsbaumzünsler
Gemäss Pflanzenschutzverordnung ist der Buchsbaumzünsler im Gegensatz zum Feuerbrand oder zur Ambrosia kein Quarantäneorganismus. Es besteht also keine Melde- oder Bekämpfungspflicht.
Feuerbrand
Feuerbrand ist eine gefährliche Pflanzenkrankheit, die grosse Schäden im privaten Garten wie auch an Obstanlagen, Baumschulen und Hochstammbaumobstgärten verursachen kann.
Mehr Informationen erhalten Sie auf fogenden Merkblättern oder beim Landwirtschaftlichen Zentrum Liebegg unter www.feuerbrand-ag.ch.
Wenn Sie Feuerbrand feststellen, melden Sie sich umgehend beim Feuerbrandkontrolleur:
Martin Hollenstein, Tel. 056 282 51 70
Mathias Vogler, Tel. 056 282 59 10