Graugut jeweils donnerstags
Grüngut jeweils dienstags; im Winter nur jede zweite Woche.
Abfallentsorgung, weitere Infos
Ansprechpartner: Abteilung Bau und Planung
Die gesetzliche Meldefrist beträgt 14 Tage ab Auszugsdatum. Ihre Abmeldung können Sie persönlich am Schalter der Einwohnerdienste erledigen oder schnell und einfach mit eUmzug melden.
Ansprechpartner: Einwohnerdienste
Merkblatt Wegzug
Stimmberechtigt sind Schweizer Bürger nach zurückgelegtem 18. Altersjahr. Bei Stimmabgabe im Wahllokal ist der Stimmrechtsausweis abzugeben. Bei brieflicher Stimmabgabe muss das Zustellkuvert als Anwortkuvert verwendet werden. Die Wahl und/oder Abstimmungszettel müssen im Stimmzettelkuvert eingelegt werden. Wird das Stimmrecht brieflich oder durch Stellvertretung (nur unter Ehegatten und eingetragenen Partnern erlaubt) ausgeübt, ist der Stimmrechtsausweis vom Stimmberechtigten zu unterzeichnen.
Ansprechpartner: Kanzlei
Adressauskünfte unterstehen dem Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG).
Schriftliche Auskünfte an private Dritte
Adressanfragen von privaten Dritten sind schriftlich an die Einwohnerdienste Obersiggenthal zu richten. Der Grund der Anfrage ist mit einem Interessennachweis zu belegen. Die Gebühren für eine Adressauskunft betragen CHF 20.00. Für Rechnungsstellung und Versand werden zusätzlich CHF 2.00 verrechnet (§ 16 Abs. 1 IDAG).
Telefonische Auskünfte an Amtsstellen
Telefonische Auskünfte werden nur an Amtsstellen erteilt.
Ansprechpartner: Einwohnerdienste
Das Anmeldeformular für den AHV-Ausweis ist bei der Gemeindezweigstelle SVA erhältlich. Zudem ist eine Bestätigung des Arbeitgebers auf diesem Formular erforderlich.
Ansprechpartner: Kanzlei
Das Anmeldeformular ist bei der Gemeindezweigstelle der SVA erhältlich.
Ansprechpartner: Kanzlei
In dem Jahr, in dem man 21 Jahre alt wird, muss mit der Bezahlung der Beiträge begonnen werden. Die Beitragszahlungen sind auch dann erforderlich, wenn noch kein Einkommen erzielt wird. Verheiratete Personen müssen nur dann keine Beiträge leisten, wenn der Ehepartner das doppelte der Minimalbeiträge bezahlt (ca. 2 x CHF 482.--)
Ansprechperson: Kanzlei
Der Versicherte kann jederzeit einen Auszug aus seinem individuellen Konto (IK) verlangen. Das schriftliche Begehren ist bei einer der Ausgleichskasse, welche ein Konto über den Versicherten führt, einzureichen. Die Konten führenden Kassen sind auf dem AHV-Ausweis aufgeführt; deren Postadressen finden Sie auf den letzten Seiten im Telefonbuch. Auf dem IK werden alle Einkommen, Beitragszeiten sowie Betreuungsgutschriften aufgezeichnet. Der Antrag kann in Briefform erfolgen.
Ansprechpartner: Kanzlei
Sie können Beiträge 5 Jahre rückwirkend nachzahlen. Können so trotzdem nicht alle ausstehenden Beitragsjahre bezahlt werden, entstehen Beitragslücken, die Auswirkung auf die spätere Rentenberechnung haben.
Ansprechpartner: Kanzlei
Lassen Sie das Budget durch die Zweigstelle der SVA überprüfen; vielleicht haben Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Ergänzungsleistungen sind keine Fürsorgegelder und müssen nicht zurückbezahlt werden.
Ansprechpartner: Kanzlei
Die Rundschau ist das Publikationsorgan der Gemeinde Obersiggenthal. Sie erscheint 1 Mal wöchentlich jeweils am Donnerstag und wird allen Haushaltungen kostenlos zugestellt.
Ansprechpartner: Kanzlei
Die gesetzliche Meldefrist beträgt 14 Tage ab Zuzugsdatum. Bitte beachten Sie, dass zuvor bei der früheren Wohngemeinde die Abmeldung erfolgen muss. Ihre Anmeldung können Sie persönlich am Schalter der Einwohnerdienste erledigen oder schnell und einfach mit eUmzug melden.
Ansprechpartner: Einwohnerdienste
Merkblatt Zuzug
Frühzeitig mit dem Sozialdienst Kontakt aufnehmen. Dieser benötigt verschiedene Unterlagen und Angaben zur persönlichen/finanziellen Situation und stellt gestützt darauf Antrag an die Geschäftsleitung.
Weitere Informationen sind hier erhältlich.
Ansprechpartner: Abteilung Soziales
Melden Sie sich so früh wie möglich direkt beim RAV Baden (spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit).
Mitnehmen sollten Sie folgende Dokumente:
- Identitätsausweis/Pass oder Ausländerausweis
- AHV-Ausweis/Sozialversicherungsausweis
- Kopie des Kündigungsschreibens
- Kopie letzter Arbeitsvertrag
- Aktuelle Bewerbungsunterlagen
Das RAV Baden befindet sich an der Stadtturmstrasse 5, 5401 Baden.
Ein Arbeitsvertrag und eine Kündigung gilt auch in mündlicher Form. Die Arbeitsbedingungen richten sich dann nach dem OR (Obligationenrecht) auch wenn kein schriftlicher Vertrag vorliegt. Es wird empfohlen, immer einen schriftlichen Vertrag einzufordern.
Arbeitsgericht Baden, Ländliweg 2, 5400 Baden (Tel. 056 200 13 10) Auskunft: Mo 14-17 Uhr.
Über den nachstehenden Link erfährt man, wer welche persönlichen Dokumente beim Zivilstandskreis Baden bestellen kann.
Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Anwesenheit der zuständigen Amtsperson zu Papier gebracht wird oder, wenn die Person erklärt, die vorliegende Unterschrift stamme von ihr. Es muss ein Personenausweis (ID oder Pass) vorgelegt werden. Fotokopien werden beglaubigt, wenn das Original ebenfalls vorliegt. Zuständig für Beglaubigungen ist der Gemeindeschreiber.
Kosten der Beglaubigungen:
1 Unterschriftsbeglaubigung CHF 20, jede Weitere + CHF 5
1 Fotokopie-Beglaubigung CHF 10, jede Weitere + CHF 5
Ansprechpartner: Kanzlei
Es sind keine Beilagen dem Betreibungsbegehren beizulegen.
Ansprechpartner: Betreibungsamt
Ansprechpartner: Betreibungsamt
Wenn Sie ein Bienennest entfernen lassen möchten, wenden Sie sich bitte an:
Oskar Meier, Tel. 079 228 24 55
Dario Meier, Tel. 079 848 41 60
Grundsätzlich gilt: Je früher und vollständiger die Steuererklärung eingereicht wird, desto schneller erhält man die definitive Veranlagung. Verzögerungen kann es geben, wenn das Wertschriftenverzeichnis abgewartet werden muss. Dieses wird durch das Kantonale Steueramt überprüft und freigegeben. Sollten Sie noch keine definitive Steuerveranlagung für die Vorjahre erhalten haben, lassen Sie uns eine kurze Mitteilung zukommen. Wir werden Ihr Dossier so rasch als möglich bearbeiten oder wir werden Sie über das weitere Vorgehen in Kenntnis setzen.
Beratung aller Altersgruppen und Nationalitäten bei persönlichen und finanziellen Problemen. Vermittlung von Kontakten zu anderen sozialen Institutionen und spezialisierten Beratungsstellen. Gesuche um Sozialhilfe werden von der Abteilung Soziales entgegengenommen und nach erfolgter Überprüfung der Geschäftsleitung zum Entscheid vorgelegt.
Ansprechpartner: Abteilung Soziales
§ 10 des kantonalen Register- und Meldegesetzes (RMG) regelt die Drittmeldepflicht für Vermieter und Logisgeber. Diese sind verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Mieter/innen den Einwohnerdiensten zu melden.
Die Portallösung der Drittmeldepflicht dient dazu, Aus- und Einzüge von Mieter/innen durch Vermieter und Logisgeber den Einwohnerdiensten zu melden. Die Benutzenden können ohne spezielles Login eine Drittmeldung absetzen. Die Eingaben zur Liegenschaftsverwaltung, Liegenschaftsbesitzer oder Logisgeber werden sogar, je nach Browser-Einstellung, bei der nächsten Erfassung übernommen.
Die Einwohnerdienste der Gemeinde Obersiggenthal begrüsst es, wenn Vermieter und Logisgeber von Liegenschaften aus Obersiggenthal – ganz egal ob Verwaltungen oder Privatpersonen - zukünftig dieses Portal für die Mutationsmeldungen nutzt.
Ansprechpartner: Einwohnerdienste
Sie haben die Möglichkeit, die meisten (wiederkehrenden) Rechnungen der Gemeinde (z.B. Gebührenrechnungen, Musikschulrechnungen, Hundetaxen etc.*) als E-Rechnung zu empfangen.
Die E-Rechnung spart Zeit, ist bequem und schont die Umwelt. E-Rechnungen werden Ihnen elektronisch ins E-Banking zugestellt anstatt per Post in den Briefkasten. Mit wenigen Mausklicks können Sie die E-Rechnung im E-Banking prüfen, als PDF-Datei auf Ihrem Computer speichern und den fertig ausgefüllten Einzahlungsschein zur Zahlung freigeben. Sie behalten die volle Kontrolle, denn bei einer Beanstandung können Sie eine E-Rechnung auch per Mausklick ablehnen.
Ihre Vorteile:
- einfach: kein Abtippen von Konten, Referenznummern und Beträgen
- schnell: per Mausklick prüfen und bezahlen
- papierlos: PDF-Datei statt Papierrechnung
- kontrollierbar: prüfen, freigeben oder ablehnen per Mausklick
- sicher: geschützte Übermittlung
Jetzt für die E-Rechnung anmelden
Sie können sich in Ihrem E-Banking unter dem Menüpunkt „E-Rechnung“ schnell und einfach bei uns als Rechnungsempfänger für die E-Rechnung anmelden. Weitere Informationen sowie einen zweiminütigen Film zur Erklärung der E-Rechnung finden Sie auf www.e-rechnung.ch.
* Angebot gilt (noch) nicht für Steuerrechnungen, da diese vom Kanton erstellt werden.
Ansprechpartner: Abteilung Finanzen
An-, Um- und Abmeldungen können bequem online unter https://www.eumzug.swiss oder via Schaltfläche auf unserer Startseite erfasst werden. Die persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerdienste entfällt dadurch. Der aktuelle Stand der Verarbeitung wird dem Meldepflichtigen jeweils per Mail mitgeteilt.
Bei Zu- oder Wegzug ins Ausland kann der Dienst nicht genutzt werden. Eine persönliche Vorsprache ist zwingend.
Ansprechpartner: Einwohnerdienste
In Obersiggenthal wohnhafte Brautpaare wenden sich persönlich und gemeinsam nach vorheriger Terminabsprache an den Zivilstandskreis Baden.
Voraussetzungen für Ehegatten, die mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet sind:
- 5 Jahre in der Schweiz wohnhaft
- seit 3 Jahren verheiratet
- seit 1 Jahr in der Wohngemeinde angemeldet
Das Staatssekretariat für Migration ist für die Bearbeitung sowie die Ausarbeitung des Einbürgerungsentscheides verantwortlich. Der Heimatkanton prüft lediglich die Personalien und klärt allfällige Fragen bezüglich Personenstandsregister. Der Wohnkanton wird durch das Staatssekretariat für Migration zur Ausarbeitung eines Berichtes beauftragt.
Gesuchsformulare können im Online-Schalter bezogen oder über die Website des Kantons Aargau heruntergeladen werden.
Das Gesuch um erleichterte Einbürgerung sowie Anfragen zum Verfahrensstand (schriftlich) sind an das Staatsekretariat für Migration zu richten.
Voraussetzungen für Ausländer:
- 10 Jahre in der Schweiz (Zeit zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählt doppelt)
- 5 Jahre im Kanton Aargau
- 3 Jahre ununterbrochen am Wohnort (im Zeitpunkt der Gesuchstellung)
Detaillierte Informationen (auch über die Einbürgerung von Schweizern) finden Sie im Online-Schalter oder über die Website des Kantons Aargau.
Ansprechpartner: Kanzlei
Sofern Sie Ihren Einzahlungsschein verloren haben, können Sie bei der Abteilung Finanzen einen Ersatz bestellen. Damit wir den ESR mit dem richtigen Code versehen können, müssen Sie uns unbedingt mitteilen, wofür die Zahlung bestimmt ist.
Ansprechpartner: Abteilung Finanzen
Die Erbbescheinigung kann beim Gerichtspräsidium am letzten Wohnsitz des Erblassers mittels Formular bestellt werden.
Ansprechpartner: Kanzlei
Bestellungen von Fischereikarten sind beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt zu beziehen.
Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Abteilung Wald
Sektion Jagd und Fischerei
Entfelderstrasse 22
5001 Aarau
Telefon 062 835 28 50
Fax 062 835 28 59
E-Mail jagd_fischerei(at)ag.ch
Website
In Obersiggenthal stehen folgende Grabstätten zur Verfügung: Sargreihengrab, Urnenreihengrab, Urnengemeinschaftsgrab, Kindergräber. Grabsteine können bei Erdbestattungen erst nach 9 Monaten, bei Urnenbeisetzungen nach 3 Monaten, gesetzt werden. Vorgängig ist bei der Abteilung Bau und Planung ein Gesuch einzureichen, welches die Grössenmasse des Steines, das Material und die Bearbeitung enthält. Zudem ist eine Skizze im Massstab 1:10 beizulegen.
Ansprechpartner: Abteilung Bau und Planung
Laut Art. 720 des schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) sind Gegenstände im Wert von CHF 10.00 und höher der Polizei oder dem örtlichen Fundbüro abzugeben. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, macht sich der Fundunterschlagung strafbar. Wer seinen Pflichten als Finder nachkommt, erwirbt, wenn während fünf Jahren von der Bekanntmachung an der Eigentümer nicht festgestellt werden kann, die Sache zum Eigentum. Wird die Sache zurückgegeben, so hat der Finder Anspruch auf Ersatz aller Auslagen sowie auf einen angemessenen Finderlohn.
Des Weiteren ist zu erwähnen, dass das Fundbüro der Gemeinde Obersiggenthal beim nationalen Fundservice (www.easyfind.ch) angeschlossen ist; dies ist ein Netzwerk von Gemeinden und Regionalpolizeistellen, welche untereinander kommunizieren. Als Drittperson können Sie sich ebenfalls unter www.easyfind.ch registrieren und online Verlustmeldungen tätigen. Bei einer Übereinstimmung mit einem erfassten Gegenstand bei einer der teilnehmenden Gemeinden oder Polizeiposten, wird die Person sofort per Mail informiert oder vom entsprechenden Fundbüro kontaktiert.
Ansprechpartner: Einwohnerdienste
Hausgeburten müssen umgehend, spätestens jedoch innert 3 Tagen dem Zivilstandskreis Baden, Oberstadtstrasse 4, 5401 Baden, Tel. 056 200 84 30, gemeldet werden. Spitalgeburten werden dem Zivilstandskreis Baden durch die Spitalverwaltung direkt gemeldet. Welche Papiere beim Spitaleintritt mitgebracht werden müssen, ist bei den Spitaladministrationen zu erfahren. Haus- und Spitalgeburten werden vom Zivilstandskreis Baden später an die Einwohnerdienste der Wohngemeinde gemeldet.
Der Gemeindeammann ist von Montag bis Freitag während der ordentlichen Bürostunden erreichbar. Termine für Besprechungen sind vorab telefonisch (056 296 21 10) oder per eMail abzumachen.
Grundbuchauszüge sind erhältlich beim Grundbuchamt:
Grundbuchamt Baden
Bahnhofstrasse 40
5400 Baden
Telefon: 056 200 09 40
Fax: 056 200 09 59
E-Mail: GBABaden(at)ag.ch
Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird durch das Bezirksgericht Baden, Familiengericht, ausgestellt. Handlungsfähig ist, wer urteilsfähig und mindestens 18 Jahre alt ist. Das Formular kann im Online-Schalter heruntergeladen und direkt an das Bezirksgericht Baden gesandt werden.
Die Gebühr für das Ausstellen eines Handlungsfähigkeitszeugnisses beträgt ab 01.01.2016 CHF 40.--
Wenn Sie ein Hornissennest entfernen lassen möchten, wenden Sie sich bitte an:
Oskar Meier, Tel. 079 228 24 55
Dario Meier, Tel. 079 848 41 60
Jeder Hund muss innert 10 Tagen unter Vorweisung des Heimtierausweises bei den Einwohnerdiensten angemeldet werden.
Seit 1. Januar 2007 müssen alle Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der zentralen Datenbank AMICUS registriert werden. Der Tierarzt setzt den Mikrochip ein und meldet dies an die zentrale Datenbank. Stirbt der Hund oder wechselt die Halterin oder der Halter, ist den Einwohnerdiensten Meldung zu erstatten.
Halterinnen und Halter von Hunden mit einem erhöhten Gefährdungspotenzial benötigen eine Halterberechtigung (Bewilligung) des Kantonalen Veterinärdienstes.
Die Hundetaxe beträgt CHF 120.00 pro Hund und wird jährlich im Mai in Rechnung gestellt.
Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial
Informationen für Hundehaltende
Ansprechpartner: Einwohnerdienste
Das Revier von Obersiggenthal ist an die Jagdgesellschaft Obersiggenthal verpachtet. Nicht nur die Jagd, auch die Hege und Pflege des Wildes ist den 10 Pächtern besonders wichtig. Auskünfte zur Jagd erteilt gerne der Präsident Adrian Schlatter, Hausen, Tel. 056 460 99 33. Der Jagdaufseher, Kurt Rüegg, 079 301 35 46, ist zu benachrichtigen, wenn Wild angefahren oder aufgefunden wird.
In der Schweiz erhalten alle Einwohnerinnen und Einwohner, die im Umkreis von 50 Kilometern um die Schweizer Kernkraftwerke wohnen, kostenlos eine Packung Kaliumiodid 65 AApot Tabletten. Es handelt sich um eine Vorsorgemassnahme. Diese Tabletten verhindern im Falle eines schweren Kernkraftwerkzwischenfalls mit Austritt von radioaktiven Stoffen die Anreicherung von Jod in der Schilddrüse.
Weitere Informationen finden Sie unter www.kaliumiodid.ch
Während der Kündigungsfrist müssen Sie Stellen suchen und diese Bemühungen unbedingt aufschreiben (Kopie Bewerbung machen)
Das Leumundszeugnis wird durch die Gemeindekanzlei ausgestellt und durch den Gemeinderat unterzeichnet. Es kann im Online-Schalter direkt bestellt werden.
Ansprechpartner: Kanzlei
Erstbestellung: 056 296 17 00
Infos unter www.gaessliacker.ch
Stiftung Gässliacker, Zentrum für Alter und Gesundheit, Nussbaumen
Steuerpflicht
Sie haben den Sitz Ihrer Unternehmung im Inland:
- Gehen Sie selbstständig einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit nach?
- Treten Sie unter eigenem Namen auf?
- Ist Ihr Unternehmen auf die nachhaltige Erzielung von Einnahmen ausgerichtet?
- Führen Sie einen nicht gewinnstrebigen, ehrenamtlichen Sport- oder Kulturverein und erzielen mindestens 150'000 Franken Umsatz aus steuerbaren Leistungen?
- Sind Sie eine gemeinnützige Institution und erzielen mindestens 150'000 Franken Umsatz aus steuerbaren Leistungen?
- Sind Sie eine Einrichtung des öffentlichen Rechts und erwirtschaften mindestens 25'000 Franken Umsatz aus steuerbaren Leistungen an Nichtgemeinwesen?
- Erzielen Sie mindestens 100'000 Franken Umsatz aus steuerbaren Leistungen?
- Organisieren Sie einen einmaligen Anlass (Seenachtsfest, Dorffest, Jodlerfest, Pferdesporttage usw.) mit budgetierten, steuerbaren Einnahmen von mindestens 100'000 Franken aus z.B. Restaurantkonsumationen, Werbung? Beziehen Sie für mindestens 10'000 Franken der Bezugsteuer unterliegende Leistungen aus dem Ausland?
Bei einem Nein zu allen Punkten:
Sie sind nicht MWST-pflichtig.
Sie können sich aber unter gewissen Umständen freiwillig der MWST-Pflicht unterstellen.
Bei einem Ja zu einem oder mehreren Punkten:
Sie sind vermutlich MWST-pflichtig. Sie können dies über den Fragebogen klären, siehe Link:
https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/mehrwertsteuer.html
Diese Ausführungen sind unverbindlich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Eidg. Steuerverwaltung Mehrwertsteuer: www.estv.admin.ch
Melden Sie sich bei der Gemeindekanzlei. Sie werden dann in eine Warteliste aufgenommen.
Ansprechpartner: Kanzlei
Das regelmässige Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichem Grund ist während der Nacht bewilligungs- und gebührenpflichtig. Auskunft erteilt die Stadtpolizei oder die Abteilung Finanzen
Ansprechpartner: Abteilung Finanzen
Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag | |
---|---|---|---|---|---|
vormittags | 08.30 - 11.30 | geschlossen | 08.30 - 11.30 | gschlossen | 08.30 - 11.30 |
nachmittags | 13.30 - 16.30 | 13.30 - 18.00 | 13.30 - 16.30 | 13.30 - 16.30 | 13.30 - 16.30 |
Auf telefonische Vereinbarung hin, sind auch Termine ausserhalb dieser Zeiten möglich.
Telefon | 056 296 22 22 |
Fax | 056 296 21 19 |
info(at)obersiggenthal.ch |
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Rente schon früher bezogen werden, wobei die Rente auf Lebzeiten gekürzt wird. Eine Informationsbroschüre erhalten Sie bei der SVA-Gemeindezweigstelle.
Ansprechpartner: Kanzlei
Das Anmeldeformular AHV-Rente ist bei der Gemeindezweigstelle der SVA erhältlich. Beim Ausfüllen hilft diese Stelle gerne weiter. Das Gesuch muss zusammen mit AHV-Ausweis etwa 4 Monate vor Erreichen des AHV-Alters eingereicht werden.
Ansprechpartner: Kanzlei
Kostenloser Aushang
Ortsansässige Vereine und gemeinnützige Organisationen haben Anspruch auf einen kostenlosen Aushang. Diese Plakate können bei der Abteilung Bau und Planung bis am Freitag der Vorwoche abgegeben werden. Der Wechsel der Plakate erfolgt in der Regel am Montag.
Kostenpflichtiger Aushang
Kostenpflichtige Plakate von z. B. kommerziellen Anlässen, Firmen, Vereinen von anderen Gemeinden, usw. müssen der Bewirtschaftungsfirma eingesandt werden. Correct Connect GmbH, Floraweg 4, 5522 Tägerig, Telefon: 056 444 10 24.
Ansprechpartner: Abteilung Bau und Planung
Für das Vermieten der Plakatstellen der Gemeinde am Ortseingang ist die Abteilung Bau und Planung zuständig.
Telefon | 056 296 21 40 |
Fax | 056 296 21 19 |
bauundplanung(at)obersiggenthal.ch |
Die Gesuchsformulare können Sie direkt am Online-Schalter herunterladen.
Ansprechpartner: Abteilung Bau und Planung
Mitte Februar werden die provisorischen Steuerrechnungen verschickt. Diese wird auf der Grundlage der letzten provisorischen Veranlagung erstellt (aktuelle Jahresbasis). Änderungen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse werden berücksichtigt, soweit sie bekannt sind. Sollte Ihre Steuerrechnung zu hoch oder zu tief ausgefallen sein, können Sie ein Hilfsblatt für die Ausfertigung der provisorischen Steuerrechnung ausfüllen und der Abteilung Steuern zukommen lassen. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner: Abteilung Steuern
Die Einsprache ist schriftlich innert 30 Tagen nach Erhalt der definitiven Steuerveranlagung an die Steuerkommission zu richten (per Briefpost). Details über das Vorgehen entnehmen Sie der Rechtsmittelbelehrung auf der Rückseite der Steuerveranlagung. Elektronisch eingereichte Einsprachen können aus gesetzlichen Gründen nicht akzeptiert werden.
Ansprechpartner: Abteilung Steuern
Anspruch auf eine Altersrente haben Personen, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben. Für Männer liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren und für Frauen bei 64 Jahren.
Im Rahmen des flexiblen Rentenalters können Frauen und Männer den Bezug der Altersrente
- um 1 oder 2 ganze Jahre vorziehen
- um 1 bis höchstens 5 Jahre aufschieben
Wer seine Altersrente vorzieht, erhält für die Dauer des gesamten Rentenbezugs eine gekürzte Rente. Wer umgekehrt die Rente aufschiebt erhält für die Dauer des gesamten Rentenbezugs eine erhöhte Rente. Die Kürzung und der Zuschlag werden nach versicherungstechnischen Grundsätzen berechnet.
Weitere Informationen sind im Merblatt "Flexibles Rentenalter" ersichtlich.
Ansprechpartner: Kanzlei
Die Gemeinde Obersiggenthal bietet verschiedene Räumlichkeiten zur Reservation an. Weiter Informationen finden Sie auf der Seite der Reservationsstelle.
Mit der Einführung dieser Arbeitstechnik (papierloses Büro) und der Bearbeitung der Steuererklärungen am Bildschirm können wir Einsparungen erzielen. Um die neue und rationelle Verarbeitung weiter verbessern zu können, werden die eingereichten Beilagen zukünftig nicht mehr retourniert. Mit der nächsten Steuererklärung sind deshalb nur noch die Originale von Lohnausweisen, Bescheinigungen der Säule 3a sowie Einkäufen in die Pensionskasse einzureichen. Dieses Vorgehen reduziert den administrativen Aufwand und die Gebühren für den Postversand.
Ansprechpartner: Abteilung Steuern
Freie Stellen sind dem RAV Baden (Tel. 056 200 01 01) zu melden, da dort alle arbeitslosen Personen registriert sind.
Sind Sie interessiert über die Höhe Ihrer persönlichen Steuerbelastung? Möchten Sie Vergleiche zu anderen Gemeinden vornehmen? Sie können die zu erwartenden Steuern online berechnen lassen. Sie wechseln dafür zur Homepage des Kant. Steueramtes. Die Steuerfüsse der Gemeinde Obersiggenthal setzen sich wie folgt zusammen: Kantonssteuern 112 % Gemeindesteuern 110 % Kirchensteuern Röm.-kath. 19 % Ev.-ref. 18 % Chr.-kath. 20 %
Ab Mitte Januar wird die Steuererklärung zugestellt. Eine Steuererklärung haben alle natürlichen Personen einzureichen, die am 31. Dezember des letzten Jahres ihren Wohnsitz im Kanton Aargau hatten.
Bitte denken Sie daran:
Je genauer die Steuererklärung ausgefüllt wird und je vollständiger sie samt den Hilfsblättern sowie den erforderlichen Belegen eingereicht wird, umso weniger besteht Anlass für die Steuerbehörden weitere Abklärungen vorzunehmen.
Ansprechpartner: Abteilung Steuern
Den bisherigen Anwendern von EasyTax sowie auch den Steuerpflichtigen, die im Steuerjahr das 18. Lebensjahr vollendet haben, wird die neue EasyTax-CD zusammen mit den Steuererklärungsunterlagen zwischen Mitte Januar und Mitte Februar zugestellt. Im Weiteren ist dieser Sendung ein modifizierter Steuererklärungsbogen sowie ein Rücksendecouvert beigelegt.
Die übrigen Steuerpflichtigen erhalten wie bis anhin im gleichen Zeitraum die Steuererklärungsformulare zugestellt. Zusätzliche Formulare können ab diesem Zeitpunkt auf der Abteilung Steuern bezogen werden. Das Programm kann durch herunterladen im Internet oder als CD-Rom bei der Abteilung Steuern bezogen werden.
Der Abgabetermin für die Steuererklärung ist auf den 31. März festgesetzt. Falls eine fristgerechte Einreichung nicht möglich ist, muss ein schriftliches Fristverlängerungsgesuch eingereicht werden.
Fristerstreckungsgesuche bis 30. Juni werden nur beantwortet, wenn sie nicht oder nicht im gewünschten Umfang bewilligt werden. Keine Antwort bedeutet somit Genehmigung des Fristerstreckungsgesuches.
Ansprechpartner: Abteilung Steuern
Nur der eigene Steuerregisterauszug kann bezogen werden. Sie können ihn hier online bestellen. Das Dokument kann gegen Vorlage eines Ausweises auf der Abteilung Steuern abgeholt oder per Post zugestellt werden.
Falls Sie Ihre Steuern in Raten bezahlen möchten (innerhalb Zahlungsfrist), können Sie bei der Abteilung Finanzen die gewünschte Anzahl Einzahlungsscheine bestellen.
Ansprechpartner: Abteilung Finanzen
Das Spital meldet den Todesfall direkt dem zuständigen Zivilstandsamt.
Die Angehörigen melden den Todesfall so bald wie möglich dem Wohnort des Verstorben für die Festlegung eines Beisetzungstermins. Dafür müssen die Angehörigenpersönlich beim Bestattungsamt vorbeigehen, welche das Einsargen, den Transport und die Beisetzung organisieren. Familienbüchlein und weitere Personenstandsdokumente sind zur Besprechung mitzubringen.
Ansprechpartner: Kanzlei
Zuerst ist unverzüglich ein Arzt anzurufen. Hat dieser den Tod festgestellt, ist der Todesfall der Gemeindekanzlei, Bestattungsdienst, Tel. 056 296 21 10, zu melden. Für die Festlegung eines Beisetzungstermins müssen die Angehörigen persönlich beim Bestattungsdienst vorbeigehen, welcher die Einsargung, den Transport und die Beisetzung organisiert. Die Original-Todesbescheinigung und allenfalls das Familienbüchlein sind zur Besprechung mitzubringen.
An Wochenenden und Feiertagen stehen bei Todesfälle folgende Bestattungsinstitute zur Verfügung:
- Bestattungsinstitut Harfe, Dorfstrasse 2, 5405 Baden-Dättwil, Tel. 056 493 23 13
- Badener Bestattungen, Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen, Tel. 056 222 53 53
Ansprechpartner: Kanzlei
Die gesetzliche Meldefrist beträgt 14 Tage ab Umzugsdatum. Ihren Umzug können Sie persönlich am Schalter der Einwohnerdienste erledigen oder schnell und einfach mit eUmzug melden.
Ansprechpartner: Einwohnerdienste
Die unentgeltliche Rechtsberatung findet jeden letzten Dienstag im Monat, von 17.30 Uhr - 18.30 Uhr im Gemeindehaus Obersiggenthal, 1. Stock, Zimmer 207 statt. Ausnahmen: Im Juli und im Dezember findet keine Beratung statt.
Einwohnerinnen und Einwohner von Obersiggenthal wenden sich an den Zivilstandskreis Baden.
Die Vermögensvergleichsrechnung wird von den Steuerbehörden zur Kontrolle der in der Steuererklärung natürlicher Personen deklarierten Einkommens- und Vermögenszahlen erstellt. Es handelt sich dabei um eine Art Mittelflussrechnung. Wie funktioniert eine Vermögensvergleichsrechnung?
Der Visumsantrag ist bei der Schweizer Vertretung im Herkunftsland einzureichen. Händigt die Schweizer Vertretung dem Besucher eine Verpflichtungserkärung aus, ist diese an den Garanten in der Schweiz (Gastgeber) weiterzuleiten. Der Garant muss die Verpflichtungs-/ Unterhaltserklärung (Fr. 50‘000.--) von den Einwohnerdiensten visieren lassen. Die Einwohnerdienste leitet die Verpflichtungserklärung ans Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau weiter. Kosten: Fr. 61.00.
Ansprechpartner: Einwohnerdienste
Weitere Informationen: Besuchervisa beantragen
Wenn Sie ein Wespennest entfernen lassen möchten, wenden Sie sich bitte an:
Oskar Meier, Tel. 079 228 24 55
Dario Meier, Tel. 079 848 41 60
Ordentlicher Fälligkeitstermin: 31. Oktober (für Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern)
- neu: Zins für jede Zahlung vor dem Fälligkeitstermin 31. Oktober
- neu: Vergütungszins für kleinere Überzahlungen
(übersetzte Einzahlungen werden zurückerstattet) - Vergütungszinsen für Vorauszahlungen = steuerfrei (Zinssatz 2016 bis 2022 = 0.1 % / 2023 = 0.3 % / 2024 = 0.75 %)
- Verzugszinsen ab Fälligkeit (Zinssatz 2016 bis 2022 = 5.1 % / 2023 = 5.0 % / 2024 = 5.0 %)
Ausserordentlicher Verfall: Beachten Sie bitte die Zahlungskonditionen auf der Steuerrechnung.
Für das Inkasso sämtlicher Steuern ist die Abteilung Finanzen zuständig. Weitere Informationen finden sich unter www.ag.ch/steuern.
Ansprechpartner: Abteilung Finanzen
Sie haben die Möglichkeit, bei der Abteilung Finanzen schriftlich ein Gesuch um Zahlungsaufschub zu stellen. Das Gesuch muss als Beilagen folgende Kopien enthalten:
Mietvertrag, Einkommensbelege/Lohnausweise, Krankenkassenrechnung, Kreditvertrag (falls Kredit), Auszug aus dem Betreibungsregister. Das Gesuch muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der Verzugszins bleibt jedoch selbst bei einer Stundung/Ratenzahlungsvereinbarung bis zur vollständigen Zahlung geschuldet.
Ansprechpartner: Abteilung Finanzen
Profitieren Sie mit flexiblen Zahlungsmöglichkeiten von einem bescheidenen Vergütungszins und ersparen Sie sich unnötige Verzugszinsen nach zu späten Zahlungen.
Informationen des kantonalen Steueramtes (Jahr 2022)